Wanderordnung OWK Wiesloch Stand Januar 2021

 

Wanderordnung Ortsgruppe Wiesloch

 

 

Allgemeines

Die Ortsgruppe Wiesloch des Odenwaldklubs, hat sich zur Aufgabe gestellt, das Wandern zu pflegen. Die Mitglieder können sich an den Wanderungen beteiligen. Gäste sind willkommen.

 

Das Wanderjahr ist das Kalenderjahr. Alle Wanderer sind von dem Bestehen der Wanderordnung zu unterrichten. Mitgliedern ist auf Wunsch ein Exemplar auszuhändigen, Gästen ist auf Verlangen Einblick zu gewähren. Alle Wanderer erkennen mit ihrer Teilnahme an einer Wanderung die Wanderordnung, sowie

die Freigabe von Fotos (z.B. Gruppenbild), als für sie verbindlich an.

 

Schutz von Landschaft und Natur

Wir Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Lassen Sie niemals Abfälle zurück, gleich welcher Art. Oberstes Gebot ist der Schutz des Waldes und der Vogelwelt vor Unruhe und Vernichtung. Verzichten Sie bei allen Wanderungen im Interesse des Naturschutzes auf das Betreten von Schonungen und das Pflücken von Pflanzen und Obst aller Art. Offenes Feuer und das Rauchen im Wald, Moor und Heide sind nicht gestattet.

 

Anmeldung

Wenn Sie an einer Aktivität des OWK Wiesloch teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig beim betreffenden Wanderführer an. Ihre Anmeldung ist verbindlich! Im Verhinderungsfalle müssen Sie sich schnellstmöglich, spätestens zwei Tage vor der Wanderung bis 12 Uhr mittags (bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs bis drei Tage vor der Fahrt bis 20 Uhr ) beim zuständigen Wanderführer abmelden, damit ggf. ein Ersatzteilnehmer von der Warteliste nachrücken kann und dem Verein somit keine finanziellen Nachteile entstehen. Sofern Sie die Wanderfahrt ohne oder mit verspäteter Abmeldung versäumen, ist im Falle einer Busfahrt ein Versäumnisentgelt von 14 € pro Person, bei Fahrten mit Bahn bzw. öffentlichem Nahverkehr die anteiligen Kosten einer bereits im Vorfeld vom Wanderführer gelösten Mehrfahrtenkarte zu entrichten. Fahrtkosten für den Wanderbus werden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Lediglich von Gästen und Mitgliedern anderer Ortsgruppen wird in bar kassiert.

Unwetterwarnung: Wenn die Medien Unwetterwarnung, wie Sturm oder Glatteis, für das vorgesehene Wandergebiet bekannt geben, fallen für diesen Tag sämtliche Aktivitäten aus. Im Zweifel beim Wanderführer nachfragen.
 

Die Wanderführung

Die Wanderführung trifft alle Vorbereitungen zur Durchführung der Wanderung. Die Wanderführung bestimmt Ort und Zeit des Beginns der Wanderung und gibt das Zeichen zum Beginn und Ende der Ruhepausen (Rast). Sie kann, wenn notwendig, die Wanderung abändern. Zum Beginn der Wanderung ist die Wanderführung stets zur Stelle. Für Teilstrecken oder Kurzwanderungen wird ein 2. Wanderführer ernannt. Dieser hat auf der von ihm geführten Strecke Rechte und Pflichten der Wanderführung.

Vor dem Start der Wanderung sollte sich eine Person als Schlusswanderer bereit erklären. Die Wanderführer geben rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Wanderung stets im Namen des Vereins ab, auch wenn sie Dritten gegenüber in eigenem Namen auftreten. Ausgenommen sind solche Erklärungen, durch die sie die ihnen nach der Wanderordnung zustehende Befugnisse überschreiten.

Die Wanderführung ist für die Reservierung eines Lokals für die Rast zuständig, und sollte gegebenenfalls Gratisessen für die Wanderführung vereinbaren.

 

 

Durchführung der Wanderung

Die Wanderung findet bei jeder Witterung statt und wird nur bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände

(z.B. Unwetterwarnung) abgesagt oder verlegt. Die Teilnehmerzahl darf nur soweit beschränkt werden, wie dies durch äußere Gegebenheiten (z.B. Beförderungsplätze, Plätze in der Gaststätte, Übernachtungsmöglichkeiten) erforderlich ist.

Gäste sind der Wanderführung vor Beginn einer Wanderung vorzustellen. Sie sind zu belehren, dass ihre

Teilnahme nur im Rahmen der bestehenden Wanderordnung erfolgen kann.

Die Wanderer haben die im Rahmen der Wanderordnung erteilten Anweisungen der Wanderführung

zu befolgen.

 

Hinweise für Wanderer

Kleiden Sie sich wettergerecht, sorgen Sie für geeignete Regenbekleidung, eingelaufenes Schuhwerk, Sonnenschutz sowie für Proviant, insbesondere Trinkwasser und eventuell erforderliche Medikamente.

Vor jeder Wanderung hat sich der Teilnehmer zu vergewissern, ob er den zu erwartenden Anstrengungen gewachsen ist. Er hat sich für jede Witterung zweckmäßig auszurüsten.

Achten Sie auf Sicherheit im Straßenverkehr. Sofern sich im Einzelfall das Wandern längs der Straße bzw. deren Querung nicht vermeiden lassen, seien Sie aufmerksam, gehen Sie hintereinander und möglichst auf der linken Fahrbahnseite, damit Sie den Gegenverkehr im Blick haben.

Beachten Sie unbedingt die gesetzliche Anschnallpflicht im Reisebus, deren Missachtung bei Unfällen zu erheblichen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Ein Voreilen vor dem Wanderführer und ein Zurückbleiben hinter dem Schlusswanderer sind zu vermeiden, ebenso ein Abweichen vom vorgesehenen Weg. Informieren Sie sofort den Wanderführer bzw. Schlusswanderer, wenn Sie sich unwohl fühlen, sich verletzt haben, sich von der Gruppe entfernen wollen, die Absicht haben, die Tour abzukürzen oder eine Toilettenpause einlegen möchten.

 

Besichtigungen

Eintrittsgelder und sonstige Kosten, die bei Besichtigungen entstehen, werden durch die Wanderführung

zunächst für die gesamte Gruppe bezahlt. Die Kosten werden dann anteilmäßig umgelegt. Teilnehmer,

die an einer solchen Besichtigung nicht teilnehmen wollen, müssen ihr Vorhaben vorher der Wanderführung bekannt geben.

 

Benutzung von Verkehrsmitteln

Entstehen bei einer Wanderung Kosten insbesondere durch die Benutzung von Beförderungsmitteln, so soll die Wanderführung den Teilnehmerpreis so ansetzen, dass eine Kostendeckung erzielt wird, soweit kein anderweitiger Vorstandsbeschluss vorliegt.

 

Wanderung mit dem PKW

Werden Fahrgemeinschaften gebildet so bezahlen die Mitfahrer mindestens 3 € pro Person an den

PKW-Fahrer. Gastwanderer bezahlen bei Wanderungen für die Versicherung 3 € pro Person und Tour.

 

Wanderung mit öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. Zug)

Es wird versucht einen günstigen Fahrpreis zu erreichen. Eine Abmeldung muss spätestens bis

3 Tage vor der Fahrt 20:00 Uhr erfolgen, bei danach erfolgten Abmeldungen muss die Fahrt voll bezahlt werden. Gastwanderer bezahlen bei Wanderungen für die Versicherung 3 € pro Person und Tour.

 

Wanderungen mit dem Bus

Bei Wanderungen mit Busbeförderung wird der Fahrpreis durch die Vorstandschaft festgelegt.

Wer sich zu Wanderung mit Busbeförderung angemeldet hat, kann sich kostenlos bis fünf Tage bis 20:00 Uhr vor der Fahrt abmelden. Bei Abmeldung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen, werden

14 € berechnet. Die Fahrtkosten für den Wanderbus, werden von den Mitgliedern der Ortsgruppe Wiesloch, mittels Lastschrift eingezogen. Bei Gastwanderer und Mitglieder anderer Ortsgruppen wird in bar vom Wanderführer kassiert. Der Preis für den Wanderbus beträgt 14 €, für Gäste incl. Versicherung 18 €. Für den Busfahrer wird auf der Rückfahrt ein Obolus eingesammelt.

 

Mehrtageswanderungen

Die Anmeldung zu Mehrtageswanderungen (Wanderwoche) ist rechtzeitig mit Kostenvorauszahlung

zwecks Disponierung zu treffen. Da meist nur wenige Einzelzimmer zu Verfügung stehen, ist es notwendig

dass die Teilnehmer der Wanderführung angeben, mit wem sie bereit sind, ein Doppel- oder Mehrbettzimmer zu teilen. Melden sich bei einer Wanderwoche Gäste an, so können diese nur dann berücksichtigt werden, wenn Plätze frei sind. Mitglieder haben Vorrang. Vor einer Wanderwoche ist eine Vorbesprechung der Teilnehmer erforderlich. Die Zollbestimmungen, bei einer Auslandswanderwoche, sind von jedem Wanderer exakt einzuhalten, Ausweispapiere müssen in Ordnung sein.

 

Beschwerde

Es wird erwartet, dass bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten die Teilnehmer ihren Unwillen nicht in der Wandergesellschaft auslassen, sondern kurz und bündig der Wanderführung mitteilen.

Über alle mit der Wanderordnung zusammenhängenden Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Wanderwart, gegen dessen Entscheidung der Vorstand angerufen werden kann. Der Wanderwart kann

die Sache auch unmittelbar dem Vorstand zur endgültigen Entscheidung vorlegen.

 

Haftung bei Wanderungen

Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt stets auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Jegliche Haftung bei Unfällen von Seiten der Ortsgruppe und der Wanderführung ist, soweit nach dem Gesetz zulässig, ausgeschlossen. Im Rahmen der Versicherung des Odenwaldklub e.V. wurde mit der PAX- Versicherung eine Haftpflicht-, Unfall-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung für alle Mitglieder und Gäste abgeschlossen, welche Leistungen während der Wanderungen übernimmt.

Auf die Teilnahme besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle der Absage einer Wanderung durch die Wanderführung kann lediglich die Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmepreise

verlangt werden.